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Ausbildungsvertrag & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Open Area Institute for Commercial Performance (OAICP) · Stand: 14.09.2026 · Version 2026-09-14-f53d

Das Wichtigste in Kürze

Diese Übersicht hilft beim Lesen. Sie ist kein Vertragsbestandteil und begründet keine eigenen Rechte oder Pflichten. Verbindlich sind allein die Paragrafen unten; bei Abweichungen gelten diese.

Vertragsparteien

(1) Anbieter ist die Open Area Cansin Günay Rene Buckbesch GbR, Open Area Institute for Commercial Performance, Hohenzollernring 71, 22763 Hamburg, Telefon +49 151 10333803, E-Mail oaicp@openarea-dance.com. Die GbR wird durch Cansin Günay und Rene Buckbesch vertreten. Jeder von beiden darf allein handeln. Im Vertrag heißt der Anbieter „wir“ oder „OAICP“.

(2) Teilnehmer/in ist die im Portal angemeldete Person mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail laut Bewerbung und Portalkonto. Im Vertrag heißt sie „Sie“.

(3) Bei Minderjährigen gehören alle sorgeberechtigten Personen dazu, mit Name, Anschrift und E-Mail laut Bewerbung. Alle müssen den Vertrag erklären. Eine Ausnahme gilt nur bei nachgewiesenem alleinigen Sorgerecht (§ 3 Abs. 2).

§ 1 Die Ausbildung

(1) Sie nehmen am OAICP teil. Das ist ein privates, zweijähriges Ausbildungsprogramm im Bereich Commercial Performance in Hamburg-Altona. Ziel ist eine professionelle Ausbildung als Tänzerin oder Tänzer, mit Fachprüfungen, Bühnenpraxis und dem OAICP-Abschlusszeugnis.

(2) Die Ausbildung dauert vier Semester, also 24 Monate: vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028. Sie findet als Präsenzunterricht in Hamburg-Altona statt, mit 30 bis 35 Zeitstunden je Unterrichtswoche. Der Umfang kann sich innerhalb der Grenzen des § 12 Abs. 1 ändern; er bleibt im Durchschnitt eines Semesters bei mindestens 30 Zeitstunden je Unterrichtswoche. Der Wochenrahmen steht in der Ausbildungsordnung; Stundenplan und unterrichtsfreie Zeiten stehen im Jahreskalender im Portal. Beginnt Ihre Teilnahme später als am 01.10.2026, gilt § 4 Abs. 8.

(3) Inhalte, Module und Stundenpläne stehen in der bei Vertragsschluss datierten Ausbildungsordnung. Sie liegt vor der Annahme im Portal zum Lesen, Speichern und Ausdrucken bereit und ist Vertragsbestandteil. Für Änderungen gilt § 12.

(4) Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, erhält das OAICP-Abschlusszeugnis. Es weist die zweijährige Ausbildung Commercial Performance mit den bestandenen Fachprüfungen aus. Wer nicht alle Fachprüfungen besteht, erhält ein Teilnahmezertifikat. Darin stehen die bestandenen und die nicht bestandenen Fächer. Einzelheiten stehen in § 7.

§ 2 Aufnahme

(1) Voraussetzungen sind eine Bewerbung, eine Audition und das vollendete 16. Lebensjahr spätestens am Tag des Ausbildungsbeginns. Für Teilnehmer/innen unter 18 Jahren gilt zusätzlich § 3.

(2) Das Aufnahmeverfahren besteht aus Online-Bewerbung und Audition nach der Ausbildungsordnung. Wir können Lebenslauf, Motivationsschreiben und Angaben zur Tanzerfahrung verlangen. Die Plätze sind begrenzt. Wir vergeben sie nach Eignung, Motivation und freien Plätzen und entscheiden darüber frei.

(3) Vor der Annahme beantworten Sie im Portal vier Gesundheitsfragen mit „ja“ oder „nein“. Nichts ist vorausgewählt. Eine Diagnose wird nicht verlangt. Bei Minderjährigen antworten die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind.

a) Fühlen Sie sich gesundheitlich in der Lage, 30 bis 35 Zeitstunden pro Woche zu tanzen? b) Hatten Sie in den letzten 12 Monaten wiederkehrende oder anhaltende Schmerzen, Beschwerden oder Verletzungen? Treten sie bei Belastung auf oder werden sie stärker? c) Sind Sie deswegen in Behandlung? Oder ist eine Behandlung oder Operation geplant? d) Hat Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt geraten, Sport zu meiden oder einzuschränken?

Antworten Sie ehrlich und nach bestem Wissen. Ändert sich bis zum Ausbildungsbeginn etwas, teilen Sie uns das sofort in Textform mit. Wer für Verletzungen haftet, regelt unabhängig davon § 17.

(4) Eine ärztliche Bescheinigung brauchen Sie, wenn Sie Frage a) mit „nein“ oder eine der Fragen b) bis d) mit „ja“ beantworten. Für die Bescheinigung gilt:

Fehlt sie zu Beginn, können wir belastende Unterrichtsteile aussetzen. Der übrige Unterricht läuft weiter. Ausgesetzte Einheiten gelten als entschuldigt und zählen nicht für die Anwesenheitsquote (§ 9 Abs. 2); versäumten Stoff holen Sie nach. Allen anderen empfehlen wir eine sportärztliche Untersuchung. Pflicht ist sie nicht. Wir verlassen uns auf Ihre Angaben und auf die Bescheinigung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.

(5) Erfahren Sie später von einem Grund, der Ihre Teilnahme einschränkt, teilen Sie ihn uns unverzüglich in Textform mit. Eine Diagnose wird nicht verlangt. Bei konkreten Anhaltspunkten können wir ein Attest ohne Diagnose verlangen, aber nur für die betroffenen Unterrichtsteile. Wir fordern es in Textform an, mit kurzer Begründung und angemessener Frist. Bis zur Vorlage dürfen wir nur diese Teile aussetzen. Der übrige Unterricht bleibt möglich. Ausgesetzte Einheiten gelten als entschuldigt und zählen nicht für die Anwesenheitsquote (§ 9). Für den Beitrag gelten § 6 und § 11.

(6) Ob eine Beschwerde ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist, richtet sich allein nach § 314 BGB. Beschwerden, die Sie bei Vertragsschluss schon kannten oder bei den Gesundheitsfragen hätten angeben müssen, berücksichtigen wir dabei als Mitverschulden (§ 254 BGB). Neu und damit in der Regel ein wichtiger Grund ist insbesondere:

Dann gelten § 10 und § 11 Abs. 4.

§ 3 Teilnehmer/innen unter 18 Jahren

(1) Wer 16 oder 17 Jahre alt ist, kann nur aufgenommen werden, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

a) Zustimmung. Jede sorgeberechtigte Person willigt ein oder genehmigt, jeweils gesondert und in Textform. Bei alleinigem Sorgerecht genügt die Erklärung dieser Person (Abs. 2). Bei Vormundschaft oder Pflegschaft gilt die Bestellungsurkunde (§§ 107, 108, 1629 BGB).

b) Schuldbeitritt (Dokument E). Jede sorgeberechtigte Person tritt den Zahlungspflichten bis zum 18. Geburtstag bei und haftet als Gesamtschuldner, also neben dem Kind für den vollen Betrag (§ 421 BGB). Das heißt: Jede dieser Personen kann für den ganzen Betrag angesprochen werden, nicht nur für einen Anteil. Das geschieht in einem eigenen Dokument E, das nicht vorangekreuzt ist und das jede sorgeberechtigte Person selbst bestätigt. Der Höchstbetrag steht dort in Ziffern und Worten. Er ergibt sich aus:

Nicht umfasst sind Zinsen, Schadensersatz, All-Flat, ein Wechsel in eine untere Klasse, die große Wiederholungsprüfung und Umsatzsteuer. Dafür ist jeweils eine neue Erklärung nötig (§ 12 Abs. 2). Die Zustimmung zum Vertrag allein ist kein Schuldbeitritt. Für das Kind selbst gilt § 1629a BGB: Seine Haftung für Verbindlichkeiten aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag ist auf das Vermögen beschränkt, das es bei Volljährigkeit hat.

c) SEPA-Mandat. Die beigetretene Person erteilt als Kontoinhaber/in ein SEPA-Mandat, nur für die Beträge aus dem Beitritt. Auch eine dritte volljährige Person darf das Mandat erteilen, wenn das in Textform vereinbart ist.

d) Schulpflicht. Die Schulpflicht geht dem OAICP vor. Bitte weisen Sie nach, dass Ihre Schulpflicht erfüllt ist oder wie Sie sie neben dem OAICP erfüllen (Hamburg: §§ 37 ff. HmbSG), zum Beispiel mit Schulbescheinigung, Zeugnis oder behördlicher Bestätigung in Kopie.

e) Gesundheitsfragen. Sie werden gemeinsam nach § 2 Abs. 3 beantwortet. Wenn nötig, kommt eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 4 hinzu.

f) Notfallkontakt. Mindestens eine Person mit Name, Verhältnis und Telefon, die in den Unterrichtszeiten erreichbar ist. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

Einwilligungen für Foto und Video (§ 15) sind davon getrennt. Jede Person erklärt und widerruft sie selbst.

(2) Alleiniges Sorgerecht ist durch eine Urkunde in Kopie nachzuweisen: Beschluss, Negativattest oder Sterbeurkunde. Das Original zeigen Sie nur bei Zweifeln vor.

(3) Wir beaufsichtigen Minderjährige im Unterricht sowie bei Proben, Prüfungen und Auftritten, einschließlich der Pausen. Maßstab sind Alter und Reife. Für den Weg zur Schule und nach Hause sind die Sorgeberechtigten verantwortlich.

Ob das Kind in Pausen die Räume verlassen oder allein nach Hause gehen darf, erklären die Sorgeberechtigten vorher in Textform. Ohne diese Erlaubnis holt eine sorgeberechtigte oder benannte Person das Kind ab. Wird das Kind vom Unterricht ausgeschlossen, bleibt es bis zur Abholung in unserer Obhut. Sorgeberechtigte und Notfallkontakt werden sofort informiert.

(4) Mit dem 18. Geburtstag läuft der Vertrag unverändert weiter. Die gesetzliche Vertretung endet. Der Schuldbeitritt gilt weiter für Forderungen, die bis dahin entstanden sind. Vom Konto der Sorgeberechtigten ziehen wir spätere Beträge nur ein, wenn eine Bestätigung in Textform vorliegt. Bis Sie ein eigenes Mandat erteilen, zahlen Sie diese Beträge per Überweisung. Mit Volljährigkeit bestätigen Sie den Vertrag im Portal in Textform und erteilen ein eigenes SEPA-Mandat.

§ 4 Zusage und Vertragsschluss

(1) Nach der Audition erhalten Sie eine Zusage in Textform. Sie enthält:

Bei Minderjährigen geht die Zusage zugleich an die Sorgeberechtigten.

(2) Die Zusage ist unser Angebot. Es gilt bis zu dem in der Zusage genannten Tag, 23:59 Uhr. Für den Jahrgang 2026/27 ist das der 25.09.2026 (§ 148 BGB). Danach erlischt das Angebot; für eine spätere Annahme gilt Abs. 6.

(3) Sie nehmen das Angebot im Portal an: Sie geben Ihren Namen ein, unterschreiben mit Finger oder Maus und klicken auf „Ausbildungsvertrag zahlungspflichtig abschließen“. Die Unterschrift dient dem Nachweis, wer erklärt hat; sie wird nicht biometrisch ausgewertet. Ihr Fehlen berührt die Wirksamkeit der Annahme nicht, wenn Namenseingabe, Kästchen (Checkbox) und Klick protokolliert sind. Vorher stellen wir alle Dokumente bereit. Einzelheiten zum Ablauf stehen im Abschnitt „Annahme im Portal“. Bei einer Portalstörung genügt eine E-Mail an oaicp@openarea-dance.com.

(4) Bei Minderjährigen gibt jede Person ihren Namen selbst ein, unterschreibt selbst und klickt selbst. Der Vertrag kommt mit der letzten Erklärung zustande. Fassung und Zeitpunkt werden gespeichert. Bis alle Sorgeberechtigten nach § 3 eingewilligt oder genehmigt haben, ist der Vertrag noch nicht wirksam (schwebend unwirksam, §§ 107, 108 BGB). Das heißt: Der Vertrag gilt erst, wenn alle zugestimmt haben. Die eigene Namenseingabe mit Unterschrift und Klick im Portal ist die Erklärung in Textform nach § 3 Abs. 1 a). Zahlt eine sorgeberechtigte Person den Beitrag, liegt darin ihre Genehmigung. Fehlt die Erklärung einer sorgeberechtigten Person, fordern wir sie in Textform zur Genehmigung auf; sie kann sich nur binnen zwei Wochen nach Zugang der Aufforderung erklären, sonst gilt die Genehmigung als verweigert (§ 108 Abs. 2 BGB).

(5) Wir bestätigen den Vertragsschluss unverzüglich in Textform. Sie erhalten den Vertrag mit allen Bestandteilen, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung als unveränderliche PDF per E-Mail. Bei Minderjährigen geht die E-Mail zusätzlich an jede sorgeberechtigte Person an eine eigene Adresse. Der Text bleibt im Portal abrufbar.

(6) Kommt Ihre Annahme erst nach der Frist an, ist sie ein neues Angebot von Ihnen (§ 150 BGB). Ob wir es annehmen, entscheiden wir dann neu. Nehmen wir es in Textform mit einem neuen Teilnahmebeginn an, gilt Abs. 8.

(7) Die Teilnahme beginnt am 01.10.2026. Liegt dieser Tag noch in Ihrer Widerrufsfrist, beginnt die Teilnahme nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Diesen Wunsch erklären Sie im Portal in einem eigenen Feld, das nicht vorangekreuzt ist. Bei Minderjährigen erklären ihn zusätzlich die Sorgeberechtigten. Wir bestätigen ihn in Textform. Widerrufen Sie danach, zahlen Sie Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen; berechnet wird er mit dem Tagessatz nach § 6 Abs. 2 für die Tage vom Teilnahmebeginn bis zum Zugang des Widerrufs. Darauf weisen wir Sie vor Ihrer Erklärung hin; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung. Ohne diese Erklärung beginnt Ihre Teilnahme am Tag nach Ablauf Ihrer Widerrufsfrist; dann gilt Abs. 8.

(8) Beginnt Ihre Teilnahme später als am 01.10.2026, gilt:

§ 5 Laufzeit

(1) Der Vertrag läuft fest über 24 Monate, vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028; bei Spätbeginn nach § 4 Abs. 8 entsprechend kürzer. Es gibt keine ordentliche Kündigung, auch nicht zum Semesterende. Vorzeitig endet der Vertrag nur durch Widerruf (§ 11 Abs. 3), Rücktritt vor Beginn (§ 11 Abs. 2), Kündigung aus wichtigem Grund (§ 11 Abs. 4, § 10 Abs. 8), Kündigung nach drei Fehlversuchen (§ 11 Abs. 6), Sonderkündigung bei wesentlicher Änderung (§ 12 Abs. 4) oder Tod (§ 11 Abs. 8).

(2) Der Vertrag endet am 30.09.2028 von selbst. Er verlängert sich nicht automatisch. Vorher endet er nur durch:

(3) Länger wird der Vertrag nur durch einen Wechsel in eine untere Klasse mit Vereinbarung in Textform (§ 8). Die große Wiederholungsprüfung verlängert den Vertrag nicht. Sie kann auch nach Vertragsende abgelegt werden (§ 7 Abs. 7).

§ 6 Kosten und Zahlung

(1) Alle Kosten auf einen Blick:

Damit sind alle Kosten der Ausbildung genannt; weitere entstehen nicht. Nachprüfung, Zusatzmonate und große Wiederholungsprüfung fallen nur an, wenn Sie sie brauchen und in Textform buchen.

(2) Beginnt oder endet Ihre Zahlungspflicht mitten im Monat, zahlen Sie nur anteilig. Der Tagessatz ist: Monatsbeitrag ÷ Kalendertage des Monats, gerundet auf Cent. Der anteilige Beitrag ist: Tagessatz × Tage mit Zahlungspflicht in diesem Monat.

(3) Unsere Leistungen sind Ausbildungsleistungen einer Ergänzungsschule nach § 4 Nr. 21 UStG und damit umsatzsteuerfrei, sobald die Landesbehörde die dafür nötige Bescheinigung erteilt hat. Wir beantragen sie. Eine Zusage der Steuerfreiheit ist damit nicht verbunden. Die Beträge in Abs. 1 enthalten keine Umsatzsteuer; nur die All-Flat als eigener Zusatzvertrag ist mit Umsatzsteuer ausgewiesen. Stellt die Behörde Steuerpflicht fest, dürfen wir den Beitrag nur so erhöhen:

Ihr Beitrag bleibt bei 603,00 €, solange Sie einer Erhöhung nicht zustimmen. Mit Zustimmung wären es 717,57 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Für die Zeit davor fordern wir nichts nach.

(4) Der Beitrag ist am 1. eines Monats im Voraus fällig, erstmals am 01.10.2026. Für die Zahlung gilt:

(5) Kosten einer Rücklastschrift tragen Sie nur, wenn Sie sie zu vertreten haben, und nur in nachgewiesener Höhe.

(6) Sind Sie mit mindestens einem Monatsbeitrag im Verzug, dürfen wir nach § 314 BGB außerordentlich kündigen. Vorher setzen wir Ihnen in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen und kündigen die Kündigung an. Erst danach dürfen wir kündigen. Wir können Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 BGB verlangen.

(7) Gegen unsere Forderungen dürfen Sie nur aufrechnen, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus diesem Vertrag ist. Das heißt: Eine eigene Forderung dürfen Sie nur dann von Ihrer Zahlung abziehen, wenn wir sie anerkannt haben, ein Gericht sie rechtskräftig festgestellt hat oder sie aus diesem Vertrag stammt. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

(8) Fällt Unterricht aus Gründen, die bei uns liegen, ersatzlos aus, holen wir ihn nach. Holen wir ihn nicht nach, erstatten wir binnen 14 Tagen den Anteil: ausgefallene Unterrichtszeit ÷ planmäßige Unterrichtszeit des Monats × 603,00 €. Während einer Beurlaubung läuft der Beitrag weiter; der Ausgleich steht in § 10.

§ 7 Prüfungen

(1) Begriffe in diesem Paragrafen:

(2) Für die beiden großen Prüfungstage im Sommer (Zwischenprüfung II und Abschlussprüfung) zahlen Sie je 99,90 €, zusammen 199,80 €. Die Gebühr deckt Abnahme und Bewertung ab, einschließlich Zweitmeinung und Neubewertung. Die Winterprüfungen I und III sind im Monatsbeitrag enthalten. Die Sommergebühr wird mit dem Beitrag des Prüfungsmonats fällig und wie dieser eingezogen (§ 6 Abs. 4).

(3) Je Fachprüfung haben Sie drei Versuche: die Prüfung und höchstens zwei Nachprüfungen. Jede Nachprüfung kostet 99,90 € je Termin, unabhängig von der Zahl der Fächer. Unentschuldigtes Fernbleiben zählt als Versuch und als nicht bestanden; die Gebühr bleibt fällig. Ein Nachweis geringeren Aufwands nach Abs. 4 bleibt möglich. Ein Nachtermin aus wichtigem Grund (Abs. 5) zählt nicht als Versuch.

(4) Für den Nachprüfungstermin gilt:

(5) Gebührenfrei sind:

Endet der Vertrag vor dem Prüfungstag oder vor einer bezahlten Nachprüfung, erstatten wir die Gebühr binnen 14 Tagen. Dasselbe gilt, wenn eine bezahlte Prüfung aus Gründen bei uns ersatzlos ausfällt.

(6) Nach drei Fehlversuchen in einem Fach bieten wir ein Beratungsgespräch an. Sie können die Ausbildung in Ihrer Klasse bis zum Vertragsende fortsetzen. Sie können auch in eine untere Klasse wechseln (§ 8) oder kündigen (§ 11 Abs. 6). Wer am Ende nicht alle Fachprüfungen bestanden hat, erhält das Teilnahmezertifikat (§ 1 Abs. 4).

(7) Einmalig gibt es eine große Wiederholungsprüfung über alle noch nicht bestandenen Fächer. Dafür gilt:

(8) Für die große Wiederholungsprüfung und für den Wechsel in eine untere Klasse haben Sie jeweils ein eigenes gesetzliches Widerrufsrecht mit eigener Belehrung. Vor Ablauf dieser Frist erbringen wir die Leistung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch in Textform; § 4 Abs. 7 gilt entsprechend. Für Umsatzsteuer gilt § 6 Abs. 3 auch für diese Gebühren.

§ 8 Wechsel in eine untere Klasse

(1) Ein Wechsel in eine untere Klasse ist in zwei Fällen möglich:

Passend ist eine Klasse, in der Sie ohne Wiederholung bereits bestandener Prüfungen weitermachen können und in der ein Platz frei ist.

(2) Der Wechsel hängt davon ab, ob es eine passende Klasse mit freiem Platz gibt. Nach einer Beurlaubung teilen wir Ihnen binnen zwei Wochen nach dem Antrag in Textform mit, ob es eine passende Klasse mit freiem Platz gibt. Wir entscheiden fair, nachvollziehbar und mit kurzer Begründung (billiges Ermessen, § 315 BGB).

(3) Der Wechsel wird in Textform vereinbart, mit Beginn, Ende, Zahl der Zusatzmonate, neuem Vertragsende und Gesamtbetrag. Dadurch verlängert sich der Vertrag.

(4) Jeder Zusatzmonat kostet 603,00 €. Nach einer Beurlaubung sind so viele Zusatzmonate beitragsfrei, wie Sie beurlaubt waren. Jeder weitere Zusatzmonat kostet 603,00 €.

(5) Bei Minderjährigen gilt § 3. Ein Schuldbeitritt für kostenpflichtige Zusatzmonate braucht eine neue Erklärung in Dokument E.

(6) Für den Wechsel haben Sie ein eigenes Widerrufsrecht (§ 7 Abs. 8).

§ 9 Anwesenheit und Fehlzeiten

(1) Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht. Pflicht sind auch Proben, Prüfungen und Auftritte in Hamburg-Altona, wenn sie im Jahreskalender stehen oder mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt sind. Außerhalb der Unterrichtszeit sind höchstens vier solche Termine je Kalenderjahr Pflicht. Bei Minderjährigen erhalten alle Sorgeberechtigten jede Ankündigung zusätzlich. Schulbedingte Abwesenheit ist entschuldigt. Freiwillige Zusatzangebote sind keine Pflicht.

(2) Für die Zulassung zu einer Prüfung brauchen Sie mindestens 80 % Anwesenheit im Fach im Semester. Dabei gilt:

Die Quote ändert den Beitrag nicht. Der Beitrag richtet sich nur nach § 6.

(3) Fehlzeiten melden Sie so früh wie möglich, in der Regel vor der ersten versäumten Einheit: über das Portal oder per E-Mail an oaicp@openarea-dance.com. Geht das ohne Ihr Verschulden nicht, holen Sie die Meldung unverzüglich nach. Bei Minderjährigen kann auch eine sorgeberechtigte Person melden.

(4) Entschuldigt sind:

Über einen Antrag entscheiden wir in der Regel binnen drei Werktagen. Eine Ablehnung begründen wir kurz. Dauert eine Krankheit länger als zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage, reichen Sie ein Attest ein. Unabhängig davon reichen Sie ab dem sechsten attestfreien Fehltag je Semester für jede weitere Fehlzeit ein Attest ein. Als ein Fehltag zählt ein Unterrichtstag, an dem Sie mindestens eine planmäßige Einheit versäumen, unabhängig von der Zahl der Einheiten. Frist: drei Werktage nach der jeweiligen Fehlzeit; sonst gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Das Attest nennt nur den Zeitraum, keine Diagnose (§ 16 Abs. 3). Können Sie voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht teilnehmen, gilt zusätzlich § 10.

(5) Erreichen Sie die 80 % noch nicht, können Sie die betroffenen Prüfungen erst nach dem Nachholen ablegen. Dabei gilt:

(6) Der Beitrag bleibt bei Krankheit oder Abwesenheit gleich. Eine Anrechnung nach § 10 Abs. 4 bleibt möglich.

§ 10 Beurlaubung bei Krankheit oder Verletzung

(1) Können Sie voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht teilnehmen, haben Sie Anspruch auf Beurlaubung. Das gilt bei Krankheit oder Verletzung, bei einem vergleichbar schwerwiegenden Grund und bei Schwangerschaft auf Ihren Wunsch. Bei Schwangerschaft geht die Beurlaubung vor; eine Kündigung nach Abs. 8 kommt nur bei nachweislich dauerhaftem Ausschluss in Betracht. Gesetzlicher Mutterschutz bleibt unberührt.

(2) Den Antrag stellen Sie so früh wie möglich in Textform. Bei Minderjährigen stellen ihn Kind und alle Sorgeberechtigten gemeinsam. Als Nachweis genügt:

(3) Bei begründeten Zweifeln können wir eine Zweitprüfung verlangen. Dafür gilt:

Liegt der Nachweis vor, wirkt die Beurlaubung ab dem Antragstag. Bescheinigungen nutzen wir nur für diese Entscheidung. Lehrkräfte erfahren nur die nötigen Anpassungen, ohne Details (§ 16 Abs. 3).

(4) Während der Beurlaubung gilt:

(5) Dauert die Pause höchstens drei Monate, kehren Sie in Ihre Klasse zurück. Die Zulassung zur Abschlussprüfung bleibt, soweit Sie nach Herausrechnung der beurlaubten Zeit die 80 % erreichen (§ 9 Abs. 2). Versäumten Stoff holen Sie nach. Die Beurlaubung ist ein wichtiger Grund nach § 7 Abs. 5: verpasste Prüfungen legen Sie als Nachtermin ab, ohne Gebühr und ohne Anrechnung als Versuch. Im Übrigen gelten § 7 Abs. 3 und die Prüfungsordnung.

(6) Dauert die Pause länger als drei Monate, gibt es zwei Wege:

Fall A – es gibt eine passende untere Klasse mit freiem Platz: Sie wechseln nach § 8. So viele Zusatzmonate, wie Sie beurlaubt waren, sind beitragsfrei; jeder weitere Zusatzmonat kostet 603,00 €.

Fall B – es gibt keine passende Klasse: Sie kehren in Ihre Klasse zurück. Dann gilt:

In beiden Fällen bleiben die große Wiederholungsprüfung (§ 7 Abs. 7) und die Kündigung nach drei Fehlversuchen (§ 11 Abs. 6) möglich. Bei Minderjährigen gilt § 3; ein Schuldbeitritt für kostenpflichtige Zusatzmonate braucht eine neue Erklärung in Dokument E.

(7) Können Sie nur vorübergehend nicht teilnehmen, ist die Beurlaubung mit Fortsetzung nach Abs. 5 oder 6 das mildere Mittel gegenüber einer Kündigung. Ob Ihnen diese Fortsetzung zumutbar ist, richtet sich nach § 314 BGB und den Umständen Ihres Einzelfalls; Ihr Kündigungsrecht bleibt unberührt. Bis die Kündigung wirkt, laufen Vertrag und Beitrag.

(8) Können Sie voraussichtlich dauerhaft nicht teilnehmen, können Sie aus wichtigem Grund kündigen (§ 11 Abs. 4). Das gilt auch, wenn Sie bis zum Ende einer Fortsetzung nach Abs. 6 nicht teilnehmen können. Den Nachweis führen Sie wie in Abs. 2: mit einer ärztlichen Bescheinigung ohne Diagnose über Zeitraum und Umfang oder vom amtsärztlichen Dienst. Wir dürfen eine Zweitprüfung beim amtsärztlichen Dienst nach Abs. 3 auf unsere Kosten verlangen; bei einer Kündigung nach diesem Absatz liegt der begründete Anlass dafür regelmäßig vor. Die Kündigung wirkt ab Zugang, wenn der Nachweis binnen vier Wochen danach vorliegt; sonst ab Zugang des Nachweises. Bis dahin laufen Vertrag und Beitrag. Bestätigt die Zweitprüfung die dauerhafte Teilnahmeunfähigkeit nicht, widersprechen wir der Kündigung in Textform und behandeln den Vertrag als fortbestehend; wir bieten Ihnen die Beurlaubung nach Abs. 1 an. Ob ein wichtiger Grund vorlag, richtet sich nach § 314 BGB. Der Beitrag endet, sobald die Kündigung wirkt (§ 11 Abs. 9).

§ 11 Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Tod

(1) Eine ordentliche Kündigung gibt es nicht (§ 5). Der Vertrag endet vorzeitig nur durch die Wege in diesem Paragrafen oder durch eine Sonderkündigung bei Änderungen (§ 12 Abs. 4).

(2) Rücktritt vor Ausbildungsbeginn. Bis zum Ausbildungsbeginn können Sie jederzeit in Textform zurücktreten. Eine Bearbeitungsgebühr gibt es nicht. Stattdessen zahlen Sie eine Pauschale, je nachdem, wann Ihre Erklärung bei uns eingeht. Besetzen wir Ihren Platz bis zum Ausbildungsbeginn nach, entfällt die Pauschale:

Maßgeblich ist Ihr Teilnahmebeginn nach § 4 Abs. 7 und 8. Beginnt Ihre Teilnahme später als am 01.10.2026, treten an die Stelle der Kalenderdaten die entsprechenden Wochenfristen vor Ihrem Teilnahmebeginn. Sie dürfen nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Mit Ausbildungsbeginn entfällt dieses Rücktrittsrecht; ab dann gelten Abs. 4 bis 10 und § 12. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Ein wirksamer Widerruf (Abs. 3) löst keine Pauschale aus. Geht Ihre Rücktrittserklärung innerhalb Ihrer Widerrufsfrist ein, behandeln wir sie als Widerruf. Bereits Gezahltes erstatten wir binnen 14 Tagen; eine Pauschale dürfen wir nur verrechnen, wenn sie nach der Tabelle geschuldet ist und kein Widerruf vorliegt.

(3) Widerruf. Als Verbraucher/in (§ 13 BGB) können Sie den Vertrag 14 Tage ab Vertragsschluss widerrufen. Das gilt bei Abschluss über das Portal, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen. Dabei gilt:

(4) Kündigung aus wichtigem Grund. Beide Seiten können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Beruht der Grund auf einer Pflichtverletzung, ist die Kündigung grundsätzlich erst nach einer erfolglosen Abhilfefrist oder Abmahnung zulässig. Nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei sehr schweren Verstößen, entfallen Frist oder Abmahnung (§ 314 Abs. 2 BGB). Stützen Sie Ihre Kündigung auf Krankheit oder Verletzung, gilt § 10 Abs. 7 und 8. Eine Diagnose wird nicht verlangt. Kein wichtiger Grund sind in der Regel Umstände aus Ihrer Sphäre wie ein Wohnsitzwechsel, eine Änderung Ihrer schulischen oder beruflichen Situation oder der Wegfall Ihrer Finanzierung; die Ausbildung ist ortsgebunden in Hamburg-Altona. Die Umstände Ihres Einzelfalls prüfen wir stets; Ihr gesetzliches Kündigungsrecht nach § 314 BGB bleibt unberührt.

(5) Ein wichtiger Grund für uns kann im Einzelfall insbesondere sein:

(6) Kündigung nach drei Fehlversuchen. Ist eine Fachprüfung auch im dritten Versuch nicht bestanden (§ 7 Abs. 3), können beide Seiten in Textform kündigen, sobald wir ein Beratungsgespräch angeboten haben, spätestens jedoch zwei Wochen nach Bekanntgabe des dritten Versuchs; ein unterbliebenes Angebot hindert Ihre Kündigung nicht. Dabei gilt:

(7) Form. Jede Kündigung braucht Textform. Eine E-Mail an oaicp@openarea-dance.com genügt (§ 126b BGB). Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Wege bleiben unberührt. Bei Minderjährigen können nur die Sorgeberechtigten kündigen oder müssen einwilligen (§§ 107, 111 BGB). Kündigen wir, erklären wir das gegenüber dem Kind und den Sorgeberechtigten.

(8) Tod. Der Vertrag endet mit dem Todestag. Geschuldet ist nur der Beitrag bis dahin, anteilig nach dem Tagessatz (§ 6 Abs. 2). Ein Guthaben erstatten wir binnen 14 Tagen gegen Nachweis an die Erben.

(9) Abrechnung bei Vertragsende. Bis die Kündigung wirkt, schulden Sie den Monatsbeitrag. Beginnt oder endet die Zahlungspflicht im Monat, gilt der Tagessatz (§ 6 Abs. 2). Ein Guthaben erstatten wir binnen 14 Tagen auf das belastete Konto. Der Gesamtbetrag wird nicht auf einmal fällig.

(10) Schadensersatz. Kündigen wir aus einem Grund, den Sie zu vertreten haben, können wir Schadensersatz verlangen (§ 314 Abs. 4 und § 628 Abs. 2 BGB). Solche Gründe sind vor allem Zahlungsverzug (§ 6 Abs. 6) und Pflichtverletzung (Abs. 5). Wir verlangen nur den Schaden, der uns tatsächlich entsteht, und legen ihn nachvollziehbar dar. Ausgangspunkt sind die Monatsbeiträge, die bis zum regulären Vertragsende ausfallen. Abgezogen werden ersparte Aufwendungen, was wir durch Nachbesetzung Ihres Platzes erhalten, was wir böswillig, also absichtlich, nicht erhalten, und ein Zinsvorteil für vorzeitig verlangte Beträge. Sie dürfen jederzeit nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Statt zu kündigen, können wir auch am Vertrag festhalten und die Monatsbeiträge weiter verlangen.

§ 12 Änderungen während der Laufzeit

(1) Ohne Ihre Zustimmung dürfen wir nur Stundenplan, Räume, Lehrkräfte und organisatorische Abläufe anpassen. Dafür gelten Grenzen:

(2) Alle anderen Änderungen gelten nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Textform. Wir kündigen sie mindestens sechs Wochen vorher an. Dazu gehören vor allem: Erhöhung des Monatsbeitrags, Änderungen der Ausbildungsordnung und Änderungen dieser AGB zu Ihrem Nachteil. Sonst bleibt der Beitrag unverändert. Eine Erhöhung wegen Umsatzsteuer gilt nur nach § 6 Abs. 3.

Bei Minderjährigen erklären das Kind und jede sorgeberechtigte Person gemeinsam. Eine Erweiterung des Schuldbeitritts braucht eine neue Erklärung in Dokument E. Einwilligungen für Foto und Video (§ 15) werden immer gesondert erklärt und widerrufen, jeweils selbst.

(3) Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter, und der Vertrag läuft unverändert. Ihr Sonderkündigungsrecht nach Abs. 4 bleibt in jedem Fall.

(4) Bei einer wesentlichen Änderung können Sie bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform kündigen. Die Kündigung wirkt zum Inkrafttreten der Änderung. Unsere Ankündigung weist auf die nötige Zustimmung und auf dieses Sonderkündigungsrecht hin. Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsende erstatten wir binnen 14 Tagen. Führen wir eine zustimmungspflichtige, nicht unerhebliche Änderung ohne Ihre Zustimmung tatsächlich durch, zeigen Sie uns das in Textform an. Stellen wir den vertragsgemäßen Zustand nicht binnen zwei Wochen wieder her, können Sie binnen eines Monats danach in Textform kündigen. Diese Kündigung wirkt sofort. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt; die Monatsfrist gilt nur für die Kündigung nach diesem Absatz.

§ 13 Hausordnung und Verhalten

(1) Es gilt die Hausordnung in der bei Vertragsschluss datierten Fassung. Sie ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir sie vor der Annahme im Portal zum Lesen, Speichern und Ausdrucken bereitgestellt haben. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag vor. Änderungen der Hausordnung, die Ihre Rechte oder Pflichten berühren, gelten nur nach § 12. Anweisungen bei akuter Gefahr gelten sofort.

(2) Im Studio- und Trainingsbetrieb gelten insbesondere:

Korrekturen mit Körperkontakt kündigen wir vorher an und machen sie nur mit Ihrem Einverständnis. Wenn Sie ablehnen, hat das keinen Nachteil. Für Bild und Ton gilt § 15.

(3) Bei Verstößen reagieren wir verhältnismäßig und in der Regel stufenweise:

  1. Gespräch
  2. Abmahnung in Textform
  3. befristeter Ausschluss oder Hausverbot von höchstens zwei Wochen

Eine Kündigung richtet sich allein nach § 11. Bei schweren Verstößen können wir Stufen überspringen. Schwer sind insbesondere Gewalt, Bedrohung, sexualisierte Belästigung, Diskriminierung, Diebstahl und erhebliche Gefährdung. Einen Tagesausschluss können wir sofort aussprechen. Vor Abmahnung und befristetem Ausschluss hören wir Sie an; in Eilfällen holen wir die Anhörung unverzüglich nach. Abmahnung und Ausschluss begründen wir in Textform kurz.

(4) Bei Minderjährigen informieren wir alle Sorgeberechtigten und den Notfallkontakt sofort, auch bei einem Tagesausschluss. Vor einem befristeten Ausschluss hören wir sie an. Ausgeschlossene Minderjährige bleiben bis zur Abholung in unserer Obhut (§ 3 Abs. 3).

(5) Während eines berechtigten Ausschlusses bleibt der Beitrag geschuldet. Versäumten Stoff stellen wir Ihnen in Textform zum Nachholen zusammen; eine Wiederholung des Unterrichts schulden wir in diesem Fall nicht. Stellt sich der Ausschluss als unberechtigt heraus, erstatten wir den Beitrag anteilig. Die Einheiten zählen dann nicht für die Anwesenheitsquote, und den Stoff holen Sie nach.

§ 14 Schutz und Notfall

(1) Ansprechperson für Grenzverletzungen ist der Direktor Cansin Günay. Im Portal benennen wir zusätzlich eine Vertretung. Beschwerden können Sie dort oder bei einer Lehrkraft Ihres Vertrauens vertraulich vorbringen, ohne Nachteile. Sie sind nur den Personen zugänglich, die mit der Klärung befasst sind. Bei Minderjährigen informieren wir die Sorgeberechtigten, soweit der Schutz des Kindes dem nicht entgegensteht.

(2) Bei Verletzung oder akuter Beeinträchtigung leisten wir Erste Hilfe mit den vor Ort vorhandenen Mitteln und rufen bei Bedarf sofort den Rettungsdienst. Bei Minderjährigen verständigen wir sofort alle Sorgeberechtigten und den Notfallkontakt. Den Vorfall dokumentieren wir kurz. Das Protokoll ist nur für die Klärung zugänglich. Es gilt § 16.

§ 15 Foto, Video, Choreografien und Auftritte

(1) Einwilligungen für Foto- und Videoaufnahmen erklären Sie im Portal gesondert, getrennt für interne und öffentliche Nutzung. Dabei gilt:

Einzelheiten stehen in den Einwilligungstexten und in der Datenschutzerklärung.

(2) Bild-, Ton- und Liveaufnahmen im Unterricht kündigen wir vorher an. Solche Aufnahmen brauchen die Einwilligung nach Abs. 1 und dürfen nur für den genannten Zweck genutzt werden. Sie betreffen nur Beteiligte und Lehrkräfte. Ohne Einwilligung werden Sie nicht aufgenommen. Korrektur und Prüfung funktionieren genauso gut ohne Aufnahme, ohne Nachteile. Unterrichtsaufnahmen bleiben für die Ausbildung gespeichert, solange die Einwilligung besteht. Nach einem Widerruf löschen wir sie binnen 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

(3) Choreografien und Unterrichtsmaterial bleiben bei ihren Schöpfern. Für Unterricht, Prüfungen und Auftritte räumen Sie uns die nötigen einfachen Nutzungsrechte ein. Für die interne Nutzung genügen Ankündigung und Einwilligung nach Abs. 1. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe braucht vorher die Einwilligung der Lehrkraft und aller erkennbaren Personen. Das gilt auch für Ausschnitte, Storys und soziale Medien. Die Einwilligung erklären Sie im Portal in Textform; sie ist jederzeit widerruflich.

(4) Aufzeichnung und öffentliche Nutzung von Bild oder Name bei Auftritten brauchen eine eigene freiwillige Einwilligung nach Abs. 1. Sie erklären sie im Portal in einem eigenen, nicht vorangekreuzten Feld. Auch ohne Einwilligung sind Sie beim Auftritt dabei; Sie werden dann nur nicht einzeln erkennbar aufgenommen oder veröffentlicht. Auf Bewertung und Abschluss hat das keinen Einfluss. Nutzung für Werbung, Website, soziale Medien und Showreels nur mit dieser Einwilligung, jederzeit für die Zukunft widerruflich.

§ 16 Datenschutz

(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur für die Ausbildung und für gesetzliche Pflichten, zum Beispiel Aufbewahrungsfristen. Bei Minderjährigen gilt das auch für die Daten der Sorgeberechtigten und des Notfallkontakts. Welche Angaben Pflicht sind, steht im Portal dabei.

(2) Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 DSGVO lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Pflicht) und lit. f (berechtigtes Interesse an Organisation, Anwesenheit und Sicherheit).

(3) Gesundheitsangaben nach § 2, § 9 und § 10 enthalten keine Diagnose. Sie nennen nur Zeitraum und betroffene Unterrichtsteile. Für sie gilt:

(4) Einzelheiten zu Verarbeitungen, Empfängern, Speicherdauer und Ihren Rechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragung, Widerspruch, Beschwerde) stehen in der Datenschutzerklärung. Wir stellen sie vor Vertragsschluss bereit. Sie ist kein Vertragsbestandteil.

§ 17 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursachen.

(2) Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentlich sind Pflichten, die die Ausbildung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.

(3) Tanz, Akrobatik und Bewegungsunterricht sind körperlich anspruchsvoll. Ein allgemeines Verletzungs- und Überlastungsrisiko lässt sich nicht ausschließen. Achten Sie auf Ihre körperlichen Grenzen und teilen Sie Beschwerden den Lehrkräften unverzüglich mit. Das ist eine Obliegenheit, also eine Pflicht in Ihrem eigenen Interesse. Unsere Haftung nach Abs. 1 und 2 bleibt davon unberührt. Für Gesundheitsnachweise gilt § 16 Abs. 3.

(4) Bitte behalten Sie Wertsachen, Kleidung und Geräte in Ihrer eigenen Obhut. Schließfächer sind eine Hilfe, keine Verwahrung durch uns. Für solche Sachen haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen eine eigene Haftpflicht- und Unfallversicherung.

(5) Dieser Paragraf schränkt unsere Aufsichtspflicht nach § 3 Abs. 3 nicht ein.

§ 18 Mitteilungen

(1) Halten Sie E-Mail-Adresse und Anschrift im Portal aktuell. Unsere Erklärungen gehen an die hinterlegte E-Mail. Bei Minderjährigen zusätzlich an jede sorgeberechtigte Person an eine eigene Adresse. Eine Nachricht nur im Portal gilt nur, wenn zusätzlich ein Hinweis per E-Mail kommt. Den Eingang Ihrer Erklärungen bestätigen wir unverzüglich in Textform.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen brauchen mindestens Textform (§ 126b BGB), soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt. Was wir mit Ihnen persönlich vereinbaren, geht diesem Vertragstext vor (§ 305b BGB).

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(3) Hamburg ist ausschließlicher Gerichtsstand nur, wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben. Für Verbraucher/innen gilt das nicht.

(4) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(5) Ist eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Rest wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

§ 20 Bestandteile des Vertrages und Rangfolge

(1) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge:

  1. individuelle Vereinbarungen, Dokument E und die durch Annahme bestätigten Eckdaten (Beginn, Laufzeit, Entgelt)
  2. dieser Vertrag mit AGB
  3. Prüfungsordnung (in Prüfungsfragen vor der Ausbildungsordnung)
  4. Ausbildungsordnung
  5. Hausordnung, nur als datiertes, vor der Annahme bereitgestelltes Dokument

(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung. Spätere Änderungen dieser Bestandteile gelten nur nach § 12. Abweichende Änderungsregeln in Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung oder Hausordnung gelten nicht. Datenschutzerklärung und Einwilligungen sind davon ausgenommen.

(3) Widerrufsbelehrung mit Formular und Datenschutzerklärung stellen wir vor der Annahme im Portal bereit und übermitteln sie nach Vertragsschluss als PDF. Sie sind kein Vertragsbestandteil und haben keinen Rang. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Einwilligungstexte nach § 15 sind kein Vertragsbestandteil und jederzeit formlos widerruflich.

(4) Die All-Flat ist ein eigener Zusatzvertrag, außerhalb dieser Rangfolge und außerhalb von § 12.

Annahme im Portal

(1) Unmittelbar vor der Schaltfläche stehen:

Davor gibt es eine Übersichtsseite. Dort können Sie alle Eingaben prüfen und korrigieren.

(2) Die Annahme erfolgt durch Namenseingabe, Unterschrift mit Finger oder Maus und Klick auf „Ausbildungsvertrag zahlungspflichtig abschließen“. Bei Minderjährigen gibt jede erklärende Person den Namen selbst ein, unterschreibt selbst und klickt selbst, je mit Zeitstempel. Der Vertrag wird mit der letzten Erklärung wirksam. Die Unterschrift ist Pflichtfeld im Portal und dient dem Nachweis; für die Wirksamkeit gilt § 4 Abs. 3. Ist das Portal gestört, genügt Textform.

(3) Sie bestätigen mit eigenen, nicht vorangekreuzten Kästchen (Checkboxen): Vertrag mit AGB, Ausbildungsordnung, Prüfungsordnung, datierte Hausordnung und die Eckdaten der Zusage. Zu Widerrufsbelehrung mit Formular und Datenschutzerklärung bestätigen Sie nur die Kenntnisnahme, keine Zustimmung. Zusatzleistungen buchen Sie nur getrennt mit eigener Schaltfläche, besonders die All-Flat: „All-Flat zahlungspflichtig buchen – 79,90 € pro Monat inkl. USt“, mit eigenem Mandat und eigener Belehrung. Den Beginn am 01.10.2026 vor Ablauf der Widerrufsfrist erklären Sie nur über ein eigenes Feld (§ 4 Abs. 7). Foto-Einwilligungen intern und öffentlich sind getrennt, freiwillig und haben je eine eigene Schaltfläche.

(4) Protokolliert werden je Person: der selbst eingegebene Name, Datum und Uhrzeit. Dazu Fassung und Zeitpunkt aller Dokumente, besonders Belehrung, Datenschutzerklärung und datierte Hausordnung. Außerdem der Zustand jedes Kästchens (Checkbox), die Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Wahl zum Beginn und die Unterschrift mit Finger oder Maus. Das Portal sichert jede Erklärung gegen nachträgliche Änderung: Prüfsumme, Verkettung mit der vorherigen Erklärung und Zeitstempel einer unabhängigen Zeitstempelstelle. Nicht abgesendete Eingaben werden nicht gespeichert; abgesendete Erklärungen schon.

(5) Kündigen können Sie im Portal über „Verträge hier kündigen“ mit der Bestätigungsseite „Jetzt kündigen“. Widerruf und Rücktritt erklären Sie über das getrennt benannte Feld „Widerruf / Rücktritt erklären“ mit „Jetzt widerrufen“ bzw. „Jetzt zurücktreten“, jeweils mit Protokoll. Den Eingang bestätigen wir unverzüglich in Textform an alle Erklärenden und speichern ihn im Portal. Textform nach § 126b BGB bleibt daneben möglich.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Folgen des Widerrufs:

Muster-Widerrufsformular: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

Anlage All-Flat Abendkurse

(1) Die All-Flat ist eine freiwillige Zusatzvereinbarung für die Abendkurse der Tanzschule. Sie setzt einen wirksamen Ausbildungsvertrag voraus. Sie kostet 79,90 € pro Kalendermonat einschließlich Umsatzsteuer, zusätzlich zum Ausbildungsentgelt. Beide Beträge weisen wir getrennt aus und ziehen sie getrennt ein.

(2) Die All-Flat gilt nur für Sie persönlich und ist nicht übertragbar. Sie berechtigt nur zu Abendkursen, die als „All-Flat“ gekennzeichnet sind, und nur bei freien Plätzen. Sie zählt nicht zur Anwesenheit nach § 9 und ist nicht prüfungsrelevant.

(3) Sie beginnt am Ersten des Folgemonats nach der Buchung, frühestens mit Ihrer Ausbildungsteilnahme. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Beide Seiten können in Textform zum Monatsende kündigen. Sie endet automatisch mit dem Ausbildungsvertrag; danach Gezahltes erstatten wir binnen 14 Tagen. Bei einer Beurlaubung nach § 10 ruht sie für volle Monate. Angefangene Monate rechnen wir mit 79,90 € nach dem Tagessatz ab (§ 6 Abs. 2).

(4) Sie buchen die All-Flat nur über ein eigenes, nicht vorangekreuztes Feld mit eigener Schaltfläche zu 79,90 € pro Monat inkl. USt, mit eigenem SEPA-Mandat mit eigener Referenz und eigener Widerrufsbelehrung. Buchung, Kündigung, Widerruf oder Zahlungsverzug bei der All-Flat lassen den Ausbildungsvertrag unberührt. Nur volljährige Teilnehmer/innen können sie buchen.

(5) Änderungen dieser Anlage zu Ihrem Nachteil gelten nur mit Ihrer Zustimmung in Textform und erst nach mindestens sechs Wochen Ankündigung. Die Ankündigung weist auf die Kündigungsmöglichkeit nach Abs. 3 hin. Diese Anlage steht außerhalb der Rangfolge und außerhalb von § 12 des Ausbildungsvertrags.

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